Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Lauschabwehr - Theorie
EDGE001
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Lauschabwehr - Theorie
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch Mitarbeiter ohne eine elektrotechnische Ausbildung sich Wiederholende und gleiche Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Ausbildungsinhalte sind im DGUV Grundsatz 303-001 niedergeschrieben.
Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten umfasst ein allgemeines Theoriemodul und ein, auf die zukünftig praktischen auszuführenden Tätigkeiten, spezielles Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und die auszuführenden Tätigkeiten erfolgt durch den Arbeitgeber.
Das Theoriemodul vermittelt die allgemeinen Kenntnisse im Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen.
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Dauer: 5 Tage
Präsenzunterricht in Dortmund
40 Unterrichtseinheiten
9 praxisnahe Trainingsmodule
Die Ausbildung wird gemäß den geltenden Regeln und Normen, insbesondere nach dem DGUV Grundsatz 303-001, durchgeführt.
Kombination aus Theorie, Demonstration und Hands-on-Übungen
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